Die Beschreibung des Systems
Die Beschreibung des Systems

SciReg.org

- ein einheitliches Registrierungssystem für wissenschaftliche und schöpferische Information und für den Schutz der Urheberrechte und des geistigen Eigentums.

Technologie:
1. Der Urheber meldet sich im System an, und bestätigt seine Registrierung sobald er den entsprechenden Brief vom System bekommt. Der Brief enthält außer dem Bestätigunglinks auch die Anmelderangaben, den Volltext der Öffentlichen Offerte und eine kurze Liste der oft gestellten Fragen mit den Antworten darauf. Nach der kostenlosen Registrierung bekommt der Urheber den Zugang zum "Personal Cabinet (Account)", wo die folgenden Felder der Form ausgefüllt werden sollen — der Titel, die Beschreibung (die Synopse, das Autoreferat) des Werkes u.a., sowie auch Veränderungen der Datendarstellung und anderes. Der Urheber überprüft die Registrierungsangaben und geht zur Bezahlung und Hochladung der Hauptdatei (Deponierung).
2. Der Urheber bezahlt die Registrierung (die Auswahl der Zahlungsmöglichkeiten) und erhält an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse das Passwort für die Hochladung der Datei. Das Passwort funktioniert für eine Hochladung und stimmt mit dem Passwort des Zugangs ins "Personal Cabinet" des Urhebers nicht überein.
Soll die Bezahlung nicht durchgeführt werden (das Banksystem akzeptiert die Kreditkarte nicht), wird dem Urheber (Zahler) an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse eine Meldung gesendet. Die Transaktion (Zahlungsdurchführung) kann von einigen Minuten bis auf 24 Stunden dauern.
3. Der Urheber gibt das Passwort in dem entsprechenden Feld im "Personal Cabinet" ein und lädt auf den Server das Archiv (oder den nicht archivierten Content) des Werkes hoch. Das Archiv kann mit dem Passwort geschützt oder geschlüsselt werden, den Inhalt der Datei kontrolliert das System nicht. Die Größe der hochzuladenden Datei (des Archivs) darf 7 МB nicht überschreiten. Jegliche Programmkoden und ausgeführte Dateien, die im System registriert werden, müssen auf beliebige dem Urheber passende Weise archiviert werden. Nicht archivierte Programmkoden, Elemente der Programmkoden, ausgeführte Dateien und Skripten werden als Versuch gelten, die Systemserver zu beschädigen, und werden gelöscht werden.
4. Im Laufe von 24 Stunden nach der Hochladung der Datei bekommt der Urheber an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse eine Bestätigung. Die Bestätigung erhält:
genaue Angaben des Urhebers;
das Datum der Registrierung und den Titel des Werkes;
den Namen der Datei;
die Größe des Archivs;
das genaue Datum und die Zeit der Publikation (Deponierung);
die Angaben der Transaktion (Geldüberweisung) der Bank des Urhebers und Merchant Account des Registers;
den Schutzkode.
5. Der Urheber ist berechtigt, die Information über sich selbst und über sein Werk entweder zu öffnen (allgemeiner Zugang), oder eine oder andere Information für allgemeinen Zugang zu schließen. In diesem Fall werden für den offenen Zugang nur ein Titel des Werkes und die Synopse (das Autoreferat) gestellt.
Der Urheber ist berechtigt, seine Zugangsebene auf der Bedienungsoberfläche seines Accounts jede Zeit zu ändern.

Schutzebenen:
Die Urheberschaft wird einmal und für immer für eine Publikation fixiert, in Angaben, die auf den Servern gespeichert werden, sowie in der Bestätigung. Die Information über den Urheber kann nicht verändert werden.
Die ganze vom Urheber hochgeladene Information wird auf 3 unabhängigen Servern in verschiedenen Data-Centern gespeichert (doubliert).
Das Datum und die Zeit der Publikation werden nach den Zahlungspapieren der Bank oder dem elektronischen Zahlungssystem (Nummer, Zeit und Datum, Code der Transaktion) des Zahlers fixiert.
Das Datum und die Zeit der Publikation werden bei der Registrierung und dem Hochladen der Datei auf den Server fixiert.
Das Datum und die Zeit der Publikation werden durch den Merchant Account beim Geldeingang auf den Account des Registers (Nummer, Zeit und Datum, Code der Transaktion, Zahler) fixiert.
Die Offenheitsgrad der Publikation, sowie auch die Angaben des Urhebers können nach dem Wunsch des Urhebers geöffnet oder geschlossen werden.
Der Urheber trägt volle juristische Verantwortung für die Publikation — dafür, dass er wirklich der Urheber (Rechtsinhaber) des publizierten Werkes ist.

Vorteile des einheitlichen Registers:
Der Registrierung der Urheberschaft im System des einheitlichen Registers unterliegen jegliche Werke, darunter — Texte, Graphik, Wissenschaft, Musik, Programmkoden, Skripten ohne irgendwelche Beschränkungen außer der Größe der hochzuladenden Datei — bis 7 MB.
Der Registrierung der Urheberrechte wird fast momentan, ohne vorläufige Expertisen durchgeführt, bei denen die Freisetzung der wichtigen Information möglich wird.
Der Registrierung der Urheberrechte entsprechen völlig den in den USA, Russland und in der Europäischen Union geltenden Gesetzen über den Schutz der Urheberrechte, sowie auch den internationalen Abkommen.
Es wird 100%-Identifikation des Urhebers des Werkes und sein 100%-Schutz gewährleistet, weil alle Zahlungsangaben in verschiedenen Banken (Zahlungssystemen) aufbewahrt werden und völlig unabhängig sind.
Die Bestätigung des Urhebers und Registerangaben können im Gerichtsverfahren auf jeder Ebene benutzt werden.
Das Suchsystem auf der Webseite ermöglicht die Durchführung der selbstständigen thematischen Suche.

Registrieren Sie ihre Urheberrechte und erhalten vollen rechtlichen Schutz.

Die Kosten der Registrierung und Zertifikat - $ 20

öffentliches Angebot - Lesen Sie sorgfältig vor der Eintragung!

F.A.Q SciReg

Copyright Registration

NEWS: die neuen Publikationen

Alexey Kayukov, hat registriert "222"
register- № 209312774, 2010-10-13 03:54:24
weiterzu lesen: >>>
Alexey Kayukov, hat registriert "111"
register- № 385622069, 2010-10-13 03:50:32
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Charles Schreiber, hat registriert "111"
register- № 283094396, 2010-10-13 03:24:35
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Charles Schreiber, hat registriert "logo solcity"
register- № 295617897, 2010-10-12 05:53:02
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KYRYLL SHRAIBER, hat registriert "GPS Навигационная дорожная карта Доминиканской республики."
register- № 166145146, 2010-10-12 04:59:13
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SolCity World Investment & Development SciReg.org

Paragraph 1. Vertragsparteien.
1. Die Parteien dieser öffentlichen Offerte (Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen), nachfolgend Vertrag oder Offerte genannt, sind:
a) der Auftragnehmer — eine Person, die diese Offerte gemacht hat und die Abwicklung dieses Vertrags gemäß seinen Bedingungen realisiert: Solcity World Investment and Development, und
b) der Auftraggeber — eine Person, die diese Offerte akzeptiert hat, und die Urheber eines Werkes ist.

Paragraph 2. Akzeptierung.
1. Der Auftraggeber akzeptiert diese Offerte im Fall und nach der Durchführung folgender Handlungen:
a) das Ausfüllen und Absenden dem Auftragnehmer der elektronischen Anmeldung nach der Form, die in diesem Vertrag festgesetzt und auf der offizielle Webseite des Auftragnehmers untergebracht ist; und
b) das Autoreferat, in dem hingewiesen ist, welches Werk der Autor geschaffen hat; und
c) die Liste mit Schlüsselwörtern (Kennungen), nach denen man im Internet das Autoreferat des Auftraggebers auf der Webseite des Auftragnehmers finden kann; und
d) die Durchführung der Unterbringung (“Hochladen“) des Werkes auf die Webseite des Auftragnehmers; und
e) die Bezahlung der Leistungen von dem Auftragnehmer in der vertragsgemäßen Größe und Ordnung.
2. Der Auftragnehmer überprüft die Angaben des Auftraggebers und unterbringt die Angaben über den Auftraggeber und über sein Autorenwerk auf der Webseite SciReg.org im Internet. Ab diesem Zeitpunkt gilt es, dass der Auftraggeber die Offerte akzeptiert hat und zur Partei des Vertrags geworden ist.
3. Der Auftragnehmer hat Recht, und der Auftraggeber ist damit natürlich absolut und vorbehaltlos einverstanden, ohne Erklärung der Gründe dem Auftraggeber in Akzeptierung dieser Offerte abzusagen.

Paragraph 3. Vertragsgegenstand.
1. Laut diesem Vertrag erbringt der Auftragnehmer Dienstleistungen, die mit der Organisation, Gestaltung und Führung des elektronischen Registers der Urheberrechte auf der speziellen Webseite des Auftragnehmers im Internet verbunden ist.
2. Laut diesem Vertrag ermöglicht der Auftragnehmer dem Auftraggeber entgeltliche Unterbringung (veröffentlicht) der Angaben über den Anmelder als Urheber des Werkes gemäß den Vertragsbedingungen.
3. Unter dem Autorenwerk der Partei versteht man die Schaffung des Gegenstandes der Urheberrechte, die im Bürgerlichen Gesetzbuch oder anderen Gesetzen des Aufenthaltslandes des Urhebers festgesetzt sind.
4. Der Auftragnehmer veröffentlicht die Angaben (Information), nachfolgend Resümee genannt, über den Anmelder als Urheber des Werkes im Register, das auf der offiziellen Webseite des Auftragnehmers im Internet untergebracht ist, gemäß den Vertragsbedingungen.
5. Der Auftragnehmer hat Recht, ohne Einverständnis mit dem Auftraggeber, und der Auftraggeber ist damit natürlich einverstanden, seine Verpflichtungen nach diesem Vertrag dem beliebigen Dritten nach eigenem Ermessen zu übergeben.


Paragraph 4. Register.
1. Das Register ist eine geordnete und einheitliche Registerdatenbank, die das Resümee des Auftraggebers enthält: Angaben über den Urheber, eingeschlossen Miturheber, den Titel des Autorenwerkes, das Datum der Publikation, das den Inhalt des Autorenwerkes und seine Einzigkeit erläuternde Autoreferat, sowie auch die einzigartige dem Urheber und seinem Werk automatisch vom Auftragnehmer angeeignete Registernummer, Schlüsselwörter (Kennungen), nach denen jeder die Angaben über den Urheber und sein Werk im Register auf der offiziellen Webseite des Auftragnehmers im Internet finden kann.
2. Das Autoreferat ist eine kurze Beschreibung des Autorenwerkes, das auf seine Einzigkeit und darauf, dass sein Urheber der Auftraggeber ist, hinweist.
3. Das Register wird elektronisch auf der offiziellen Webseite des Auftragnehmers im Internet geführt.
4. Die Angaben über den Urheber, das Autorenwerk und andere Angaben gemäß den Regeln für die Unterbringung der Angaben im Register außer der einzigartigen Nummer werden von dem Auftraggeber selbst auf der offiziellen Webseite des Auftragnehmers im Internet untergebracht.
5. Das Register, sowie auch die offizielle Webseite ist das Eigentum des Auftragnehmers.
6. Alle und beliebige Angaben, die von dem Auftraggeber gemäß den Vertragsbedingungen im Register untergebracht sind, sind das Eigentum des Auftragnehmers. Hiermit überträgt der Auftraggeber dem Auftragnehmer seine Urheberrechte für sein Autorenwerk nicht.
7. Die Regeln der Registerführung, Registergestaltung, der Unterbringung darin jeglicher Angaben (Information) sind in dem Anhang Nr1 zu diesem Vertrag, der ein integrierender Bestandteil des Vertrags ist. Die Regeln werden ausschließlich vom Auftragnehmer festgemacht. Der Auftragnehmer hat Recht ohne Einverständnis mit dem Auftraggeber und ohne Zustimmung des Auftraggebers, und der Auftraggeber ist damit natürlich einverstanden, in die Regeln der Registerführung beliebige Änderungen und (oder) Ergänzungen einzutragen. Die Regeln der Registerführung sind zweifellos für den Auftraggeber bindend.

Paragraph 5. Verpflichtungen der Parteien.
1. Laut diesem Vertrag verpflichten sich die Parteien (sind hiermit verpflichtet), natürlich freiwillig, alle Vertragsbedingungen, sowie auch alle und beliebige gemäß den Vertragsbedingungen festgesetzten Anlagen, Anhänge und (oder) Änderungen zu diesem Vertrag, sorgfältig und pünktlich zu erfüllen.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Dienstleistungen des Auftragnehmers in vertragsgemäßer Ordnung und im vertragsgemäßen Umfang zu bezahlen.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet für seinen Todesfall die Bedingungen dieses Vertrags einem Dritten zur Pflicht zu machen.
4. Im Fall der Urheberrechtsübertragung einem Dritten ist der Auftraggeber verpflichtet diesem Dritten seine Vertragsverpflichtungen zur Pflicht zu machen.
5. Der Auftraggeber hat ausschließliches Recht, sich in jeder Form auf sein im Register auf der offiziellen Webseite des Auftragnehmers im Internet veröffentlichte Resümee (Synopse, Autoreferat), im Fall der vollständigen und sorgfältigen Erfüllung seiner Vertragsbedingungen, zu berufen.

Paragraph 6. Bezahlung der Dienstleistungen des Auftragnehmers. Vertragspreis.
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Dienstleistungen des Auftragnehmers in Ordnung und zu dem Preis zu bezahlen, die in diesem Paragraph des Vertrags festgesetzt sind.
2. Der Preis einer Unterbringung des Resümees im Register beträgt 20 (zwanzig) US-Dollar — der Vertragspreis.
3. Die Zahlungsordnung der Geldsumme, die in diesem Paragraph des Vertrags festgesetzt ist, wird im Anhang Nr. 1 dieses Vertrags bestimmt.
4. Der Anmelder zahlt dem Auftragnehmer die Geldsumme, die im Punkt 2 dieses Vertragsparagraphs angegeben ist (bezahlt die Dienstleistung des Auftragnehmers) zum Zeitpunkt der Registrierung.
5. Die laut diesem Vertrag vom Auftraggeber dem Auftragnehmer bezahlten Geldsummen werden nicht zurückgegeben.
6. Jede Partei bezahlt alle und beliebige eigene gesetzliche mit der Erfüllung der Vertragsbedingungen verbundene Steuern, Gebühren und (oder) Abgaben selbstständig. Keine der Parteien ist Steuereinnehmer der anderen Partei.

Paragraph 7. Zurücktreten vom Vertrag.
1. Der Auftraggeber hat Recht von der Vertragserfüllung in Form von Nichtbezahlung der nächstfälligen laut diesem Vertrag festgesetzten Zahlung zurückzutreten.
2. Der Auftragnehmer hat Recht, auch einseitig, von der Vertragserfüllung zurückzutreten, ohne Ersetzung dem Auftraggeber irgendwelcher Kosten und (oder) Verluste (Schäden), sowie auch ohne Bezahlung jeglicher Geldstrafen und (oder) Mahngebüren und (oder) jeglicher anderer Vertragsstrafen, und der Auftraggeber ist damit natürlich völlig einverstanden, im folgenden Fall (in folgenden Fällen):
a) Nichtbezahlung vom Auftraggeber der Leistungen des Auftragnehmers im vertragsgemäßen Umfang und gemäß den Vertragsbedingungen; und (oder)
b) falsche Angaben des Auftraggebers; und (oder)
c) verschiedene andere technische Gründe.

Paragraph 8. Informationsaustausch.
1. Nach diesem Vertrag können die Parteien Information austauschen, und diese Information gilt für die Parteien als offiziell — per Telefon, Fax, Sms, Skype, elektronische Post und/oder schriftlich (auf Papier), falls nichts anderes im Vertrag bestimmt ist.
2. Nach diesem Vertrag können die Parteien Dokumente austauschen, und diese Dokumente haben für die Parteien rechtliche Gültigkeit und gelten als von den Parteien ordnungsgemäß erhalten — per Fax, Skype, elektronische Post, in schriftlicher Form auf Papier, falls nichts anderes im Vertrag bestimmt ist. Die Unterschrift im Dokument, das von der Partei per elektronische Post gesendet ist, wird von den Parteien anerkannt. Die Unterschrift im Dokument, das von der Partei per Fax gesendet ist, wird von den Parteien anerkannt. Die Unterschrift im Dokument, das von der Partei per Skype gesendet ist, wird von den Parteien anerkannt.
3. Neben dem Obengenannten können die Parteien elektronischen Dokumentenumlauf haben und alle beliebigen Dokumente mit der elektronischen digitalen Signatur (EDS) unterschreiben.

Paragraph 9. Schiedsgericht.
1. Alle Streitfälle zwischen den Parteien über die Auslegung dieses Vertrags und (oder) Erfüllung des Vertrags werden von den Parteien in Form von zweiseitigen Verhandlungen gelöst.
2. Sollte bei den Verhandlungen kein Kompromiss erreicht werden, entscheiden die Parteien ihren Streit im Schiedsgericht (in der Arbitrage) der Industrie- und Handelskammer von British Virgin Islands.
3. Für Satzungen des Prozessrechtes, auf Grund dessen die Parteien ihren Streit entscheiden, werden von den Parteien die Vorschriften des Schiedsgerichts (der Arbitrage) der Industrie- und Handelskammer von British Virgin Islands genommen.
4. Für Satzungen des materiellen Rechtes, auf Grund dessen die Parteien ihren Streit entscheiden, werden von den Parteien dieser Vertrag und Satzungen der internationalen Abkommen (Konventionen) genommen, die die Rechtsbeziehungen nach dem Urheberrecht regeln.

Paragraph 10. Andere Bedingungen.
1. Dieser Vertrag ist in schriftlicher und elektronischer Form, in einfacher Ausfertigung abgefasst:
a) der Vertrag in schriftlicher Form wird im Büro des Auftragnehmers aufbewahrt, und
b) in elektronischer Form ist auf der offiziellen Webseite des Auftragnehmers im Internet untergebracht.
2. Die Änderungen, Ergänzungen und (oder) Anlagen zu diesem Vertrag werden einseitig von dem Auftragnehmer in einfacher Ausfertigung auf Papier und in einfacher Ausfertigung in elektronischer Form abgefasst, die auf der offiziellen Webseite im Internet veröffentlicht wird, und der Auftraggeber ist damit natürlich einverstanden.
3. Die Änderungen dieses Vertrags werden von dem Auftragnehmer in der Form der Neufassung des Vertrags abgefasst.
4. Sollte der Auftraggeber mit den neuen Bedingungen nicht einverstanden sein, hat er Recht vom Vertrag gemäß der Vertagsordnung und den Vertragsbedingungen zurückzutreten

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