Die Registrierung und die Publikation der Materialien
Die Registrierung und die Publikation der Materialien


Die Registrierung und die Publikation der Materialien:

  SciReg.org — das System der bezahlten Registrierung der Urheberrechte und der Publikation von wissenschaftlichen und geistigen Materialien. Um Ihre Urheberrechte für jedes von Ihnen geschaffene Werk, eine Erfindung oder wissenschaftliche Leistung zu registrieren — brauchen Sie nur die Form auszufüllen.
 Der Urheber (Publikator) trägt volle juristische Verantwortung für die Richtigkeit der erteilten Information, wobei er die Registrierung gemäß der öffentlichen Offerte bestätigt.
 Alle Publikationen werden automatisch und per Hand indexiert, jeder Publikation wird von unseren Moderatoren — Fachleuten — der zusätzliche "Revolutionsindex" — RIA angeeignet.
 Der Index RIA zeigt den Revolutionsgrad der Publikation des Urhebers — in Bezug auf bestehende wissenschaftliche und kulturelle Paradigmen.
 Jede Publikation enthält Ausgangsdaten und Kontaktdaten des Urhebers (nach dem Wunsch des Urhebers), kurze Synopse (das Autoreferat), sowie auch die volle Autorenversion des Materials im Archiv, die auf unserem Server gespeichert wird und entweder für die freie Einsicht oder nach dem Wunsch des Urhebers — für beschränkte Einsicht (nur das Autoreferat) zugänglich ist.
 Das SciReg.org-System lässt die Tatsache der Urheberrechte für jeden Gegenstand des geistigen Eigentums fixieren, und im Streitfall besteht die obligatorische Einnahme der Systemangaben für jedes Gericht oder Schiedsgericht.
 Gültigkeit des Zertifikats des Autors - 25 Jahre. Anmeldung Autor ist nicht ein Patent, sondern verwendet, um die Urheberrechte zu bestätigen.
 Auf solche Weise wird Ihr Recht auf Publikation und Registrierung der Autorenmaterialien realisiert, die nach der Indexierung für alle Benutzer der Ressource zugänglich werden.
 Die Registrierung der Urheber und ihrer Werke im SciReg.org-System lässt die Zeit und die Privilegstufe der Publikation bestätigen, fixiert Ihre Urheberschaft und das Erstellungsdatum Ihres Werkes.
 Im Online-Zugang — sind Synopsen und Autoreferate der vorhandenen Materialien.
 

Öffentliche Offerte - lesen Sie, bitte, aufmerksam vor dem Registrierungsstart!

 Das SciReg.org-Registersystem schützt die Urheberrechte sicher und wirksam, mit Fixierung des Publikationsdatums und Bestätigung der Urheberschaft jeder Arten der Werke. Im Gegensatz zu traditionellen Systemen, ist SciReg ein Universalregister, das keine Beschränkungen der Gegenstände des Urheberrechtes hat.
 Im Gegensatz zu Publikationen in "soliden Zeitschriften" — geht die Wertinformation, die den Urhebern gehört, nicht durch viele Hände und Expertisen, und wird nicht rezensiert. Dadurch wird die Sicherheit und Schnelligkeit der Registrierung von Urheberrechten, sowie auch die wissenschaftliche oder schöpferische Prioritätsstufe garantiert und fehlt Freisetzung der Information, die bei der traditionellen Patentierung unvermeidlich ist.
 Zu gleicher Zeit ist die Schutzstufe der Urheberrechte kraft der vorstehenden Gründe wesentlich höher. Nach der einfachen Registrierungsprozedur und der Bezahlung einer kleinen Registrationsgebühr bekommt der Autor eine sichere und mit der Bestätigung des SciReg-Systems bestätigte Publikationspriorität, die nicht geändert oder einer anderen Person oder Organisation übergeben werden kann. Zu gleicher Zeit ist der Urheber in seinem Recht nicht beschränkt, im Rahmen der geltenden Inlandsgesetzen des Aufenthaltslandes des Urhebers oder im Rahmen des internationalen Rechts über sein Werk zu verfügen — er ist berechtigt es zu verkaufen oder auf eine andere Weise den anderen Personen oder Organisationen im Rahmen des üblichen Vertragsrechts zur Verfügung zu stellen. Es ist zu erwähnen, dass der Preis der Patentierung in den entwickelten Ländern heute übermäßig hoch und die Wartezeit übermäßig lang (etwa 1 Jahr) ist, die wichtige Information durch viele Dienststellen geht und Informationsverlust und Prioritätsverlust möglich ist.
 Zu gleicher Zeit ermöglicht die Registrierung und Veröffentlichung der Autorenmaterialien im System des SciReg-Registers den potentiellen Investoren im freien Zugang eine Kontaktaufnahme mit den Urhebern und ihren Schöpfungen und die Zusammenarbeit mit ihnen auf Rechtsgrundlage.
 Gerade im System des SciReg-Registers wird der Autor des Werkes zum registrierten Urheber eines konkreten Werkes — Erfindung, Melodie, Textes, wissenschaftlicher Publikation, anderer Materialien, und kann jederzeit seine Priorität und Urheberrechte nachweisen.
 Außerdem gibt es im System des SciReg-Registers keine Beschränkungen, die den traditionellen Patentämtern und wissenschaftlichen Zeitschriften eigen sind — es fehlt völlig irgendwelche Voreingenommenheit und Beschränkungen der Registration und Publikation.
 Zu gleicher Zeit sollten die Urheber verstehen, dass sie volle Verantwortung für die bei der Registrierung angegebene Information tragen.
 Das System des SciReg-Registers befreit die moderne Wissenschaft von dem Druck der Korporationen und wissenschaftlichen Instituten, und vom Einfluss der Patentämter als Moderatoren des wissenschaftlichen, künstlerischen und technischen Fortschrittes.
 SciReg sichert unveräußerliche Menschenrechte für den Schutz des geistigen Eigentums, wissenschaftlicher und schöpferischer Leistungen, und keine staatliche oder korporative Institution ist berechtigt, die Urheberrechte auf Publikation und schöpferische Arbeit zu verbieten oder zu beschränken.
 Unabhängiges Universalsystem des SciReg-Registers ist der Wegweiser auf dem Weg zum Fortschritt und zum Wohlstand der Menschen genauer >>>>>>>>>>>

Die Registrierung und die Publikation der Materialien:

Registrieren Sie ihre Urheberrechte und erhalten vollen rechtlichen Schutz.

Die Kosten der Registrierung und Zertifikat - $ 20

öffentliches Angebot - Lesen Sie sorgfältig vor der Eintragung!

F.A.Q SciReg

Copyright Registration

NEWS: die neuen Publikationen

Alexey Kayukov, hat registriert "222"
register- № 209312774, 2010-10-13 03:54:24
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Alexey Kayukov, hat registriert "111"
register- № 385622069, 2010-10-13 03:50:32
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Charles Schreiber, hat registriert "111"
register- № 283094396, 2010-10-13 03:24:35
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Charles Schreiber, hat registriert "logo solcity"
register- № 295617897, 2010-10-12 05:53:02
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KYRYLL SHRAIBER, hat registriert "GPS Навигационная дорожная карта Доминиканской республики."
register- № 166145146, 2010-10-12 04:59:13
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SolCity World Investment & Development SciReg.org

Paragraph 1. Vertragsparteien.
1. Die Parteien dieser öffentlichen Offerte (Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen), nachfolgend Vertrag oder Offerte genannt, sind:
a) der Auftragnehmer — eine Person, die diese Offerte gemacht hat und die Abwicklung dieses Vertrags gemäß seinen Bedingungen realisiert: Solcity World Investment and Development, und
b) der Auftraggeber — eine Person, die diese Offerte akzeptiert hat, und die Urheber eines Werkes ist.

Paragraph 2. Akzeptierung.
1. Der Auftraggeber akzeptiert diese Offerte im Fall und nach der Durchführung folgender Handlungen:
a) das Ausfüllen und Absenden dem Auftragnehmer der elektronischen Anmeldung nach der Form, die in diesem Vertrag festgesetzt und auf der offizielle Webseite des Auftragnehmers untergebracht ist; und
b) das Autoreferat, in dem hingewiesen ist, welches Werk der Autor geschaffen hat; und
c) die Liste mit Schlüsselwörtern (Kennungen), nach denen man im Internet das Autoreferat des Auftraggebers auf der Webseite des Auftragnehmers finden kann; und
d) die Durchführung der Unterbringung (“Hochladen“) des Werkes auf die Webseite des Auftragnehmers; und
e) die Bezahlung der Leistungen von dem Auftragnehmer in der vertragsgemäßen Größe und Ordnung.
2. Der Auftragnehmer überprüft die Angaben des Auftraggebers und unterbringt die Angaben über den Auftraggeber und über sein Autorenwerk auf der Webseite SciReg.org im Internet. Ab diesem Zeitpunkt gilt es, dass der Auftraggeber die Offerte akzeptiert hat und zur Partei des Vertrags geworden ist.
3. Der Auftragnehmer hat Recht, und der Auftraggeber ist damit natürlich absolut und vorbehaltlos einverstanden, ohne Erklärung der Gründe dem Auftraggeber in Akzeptierung dieser Offerte abzusagen.

Paragraph 3. Vertragsgegenstand.
1. Laut diesem Vertrag erbringt der Auftragnehmer Dienstleistungen, die mit der Organisation, Gestaltung und Führung des elektronischen Registers der Urheberrechte auf der speziellen Webseite des Auftragnehmers im Internet verbunden ist.
2. Laut diesem Vertrag ermöglicht der Auftragnehmer dem Auftraggeber entgeltliche Unterbringung (veröffentlicht) der Angaben über den Anmelder als Urheber des Werkes gemäß den Vertragsbedingungen.
3. Unter dem Autorenwerk der Partei versteht man die Schaffung des Gegenstandes der Urheberrechte, die im Bürgerlichen Gesetzbuch oder anderen Gesetzen des Aufenthaltslandes des Urhebers festgesetzt sind.
4. Der Auftragnehmer veröffentlicht die Angaben (Information), nachfolgend Resümee genannt, über den Anmelder als Urheber des Werkes im Register, das auf der offiziellen Webseite des Auftragnehmers im Internet untergebracht ist, gemäß den Vertragsbedingungen.
5. Der Auftragnehmer hat Recht, ohne Einverständnis mit dem Auftraggeber, und der Auftraggeber ist damit natürlich einverstanden, seine Verpflichtungen nach diesem Vertrag dem beliebigen Dritten nach eigenem Ermessen zu übergeben.


Paragraph 4. Register.
1. Das Register ist eine geordnete und einheitliche Registerdatenbank, die das Resümee des Auftraggebers enthält: Angaben über den Urheber, eingeschlossen Miturheber, den Titel des Autorenwerkes, das Datum der Publikation, das den Inhalt des Autorenwerkes und seine Einzigkeit erläuternde Autoreferat, sowie auch die einzigartige dem Urheber und seinem Werk automatisch vom Auftragnehmer angeeignete Registernummer, Schlüsselwörter (Kennungen), nach denen jeder die Angaben über den Urheber und sein Werk im Register auf der offiziellen Webseite des Auftragnehmers im Internet finden kann.
2. Das Autoreferat ist eine kurze Beschreibung des Autorenwerkes, das auf seine Einzigkeit und darauf, dass sein Urheber der Auftraggeber ist, hinweist.
3. Das Register wird elektronisch auf der offiziellen Webseite des Auftragnehmers im Internet geführt.
4. Die Angaben über den Urheber, das Autorenwerk und andere Angaben gemäß den Regeln für die Unterbringung der Angaben im Register außer der einzigartigen Nummer werden von dem Auftraggeber selbst auf der offiziellen Webseite des Auftragnehmers im Internet untergebracht.
5. Das Register, sowie auch die offizielle Webseite ist das Eigentum des Auftragnehmers.
6. Alle und beliebige Angaben, die von dem Auftraggeber gemäß den Vertragsbedingungen im Register untergebracht sind, sind das Eigentum des Auftragnehmers. Hiermit überträgt der Auftraggeber dem Auftragnehmer seine Urheberrechte für sein Autorenwerk nicht.
7. Die Regeln der Registerführung, Registergestaltung, der Unterbringung darin jeglicher Angaben (Information) sind in dem Anhang Nr1 zu diesem Vertrag, der ein integrierender Bestandteil des Vertrags ist. Die Regeln werden ausschließlich vom Auftragnehmer festgemacht. Der Auftragnehmer hat Recht ohne Einverständnis mit dem Auftraggeber und ohne Zustimmung des Auftraggebers, und der Auftraggeber ist damit natürlich einverstanden, in die Regeln der Registerführung beliebige Änderungen und (oder) Ergänzungen einzutragen. Die Regeln der Registerführung sind zweifellos für den Auftraggeber bindend.

Paragraph 5. Verpflichtungen der Parteien.
1. Laut diesem Vertrag verpflichten sich die Parteien (sind hiermit verpflichtet), natürlich freiwillig, alle Vertragsbedingungen, sowie auch alle und beliebige gemäß den Vertragsbedingungen festgesetzten Anlagen, Anhänge und (oder) Änderungen zu diesem Vertrag, sorgfältig und pünktlich zu erfüllen.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Dienstleistungen des Auftragnehmers in vertragsgemäßer Ordnung und im vertragsgemäßen Umfang zu bezahlen.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet für seinen Todesfall die Bedingungen dieses Vertrags einem Dritten zur Pflicht zu machen.
4. Im Fall der Urheberrechtsübertragung einem Dritten ist der Auftraggeber verpflichtet diesem Dritten seine Vertragsverpflichtungen zur Pflicht zu machen.
5. Der Auftraggeber hat ausschließliches Recht, sich in jeder Form auf sein im Register auf der offiziellen Webseite des Auftragnehmers im Internet veröffentlichte Resümee (Synopse, Autoreferat), im Fall der vollständigen und sorgfältigen Erfüllung seiner Vertragsbedingungen, zu berufen.

Paragraph 6. Bezahlung der Dienstleistungen des Auftragnehmers. Vertragspreis.
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Dienstleistungen des Auftragnehmers in Ordnung und zu dem Preis zu bezahlen, die in diesem Paragraph des Vertrags festgesetzt sind.
2. Der Preis einer Unterbringung des Resümees im Register beträgt 20 (zwanzig) US-Dollar — der Vertragspreis.
3. Die Zahlungsordnung der Geldsumme, die in diesem Paragraph des Vertrags festgesetzt ist, wird im Anhang Nr. 1 dieses Vertrags bestimmt.
4. Der Anmelder zahlt dem Auftragnehmer die Geldsumme, die im Punkt 2 dieses Vertragsparagraphs angegeben ist (bezahlt die Dienstleistung des Auftragnehmers) zum Zeitpunkt der Registrierung.
5. Die laut diesem Vertrag vom Auftraggeber dem Auftragnehmer bezahlten Geldsummen werden nicht zurückgegeben.
6. Jede Partei bezahlt alle und beliebige eigene gesetzliche mit der Erfüllung der Vertragsbedingungen verbundene Steuern, Gebühren und (oder) Abgaben selbstständig. Keine der Parteien ist Steuereinnehmer der anderen Partei.

Paragraph 7. Zurücktreten vom Vertrag.
1. Der Auftraggeber hat Recht von der Vertragserfüllung in Form von Nichtbezahlung der nächstfälligen laut diesem Vertrag festgesetzten Zahlung zurückzutreten.
2. Der Auftragnehmer hat Recht, auch einseitig, von der Vertragserfüllung zurückzutreten, ohne Ersetzung dem Auftraggeber irgendwelcher Kosten und (oder) Verluste (Schäden), sowie auch ohne Bezahlung jeglicher Geldstrafen und (oder) Mahngebüren und (oder) jeglicher anderer Vertragsstrafen, und der Auftraggeber ist damit natürlich völlig einverstanden, im folgenden Fall (in folgenden Fällen):
a) Nichtbezahlung vom Auftraggeber der Leistungen des Auftragnehmers im vertragsgemäßen Umfang und gemäß den Vertragsbedingungen; und (oder)
b) falsche Angaben des Auftraggebers; und (oder)
c) verschiedene andere technische Gründe.

Paragraph 8. Informationsaustausch.
1. Nach diesem Vertrag können die Parteien Information austauschen, und diese Information gilt für die Parteien als offiziell — per Telefon, Fax, Sms, Skype, elektronische Post und/oder schriftlich (auf Papier), falls nichts anderes im Vertrag bestimmt ist.
2. Nach diesem Vertrag können die Parteien Dokumente austauschen, und diese Dokumente haben für die Parteien rechtliche Gültigkeit und gelten als von den Parteien ordnungsgemäß erhalten — per Fax, Skype, elektronische Post, in schriftlicher Form auf Papier, falls nichts anderes im Vertrag bestimmt ist. Die Unterschrift im Dokument, das von der Partei per elektronische Post gesendet ist, wird von den Parteien anerkannt. Die Unterschrift im Dokument, das von der Partei per Fax gesendet ist, wird von den Parteien anerkannt. Die Unterschrift im Dokument, das von der Partei per Skype gesendet ist, wird von den Parteien anerkannt.
3. Neben dem Obengenannten können die Parteien elektronischen Dokumentenumlauf haben und alle beliebigen Dokumente mit der elektronischen digitalen Signatur (EDS) unterschreiben.

Paragraph 9. Schiedsgericht.
1. Alle Streitfälle zwischen den Parteien über die Auslegung dieses Vertrags und (oder) Erfüllung des Vertrags werden von den Parteien in Form von zweiseitigen Verhandlungen gelöst.
2. Sollte bei den Verhandlungen kein Kompromiss erreicht werden, entscheiden die Parteien ihren Streit im Schiedsgericht (in der Arbitrage) der Industrie- und Handelskammer von British Virgin Islands.
3. Für Satzungen des Prozessrechtes, auf Grund dessen die Parteien ihren Streit entscheiden, werden von den Parteien die Vorschriften des Schiedsgerichts (der Arbitrage) der Industrie- und Handelskammer von British Virgin Islands genommen.
4. Für Satzungen des materiellen Rechtes, auf Grund dessen die Parteien ihren Streit entscheiden, werden von den Parteien dieser Vertrag und Satzungen der internationalen Abkommen (Konventionen) genommen, die die Rechtsbeziehungen nach dem Urheberrecht regeln.

Paragraph 10. Andere Bedingungen.
1. Dieser Vertrag ist in schriftlicher und elektronischer Form, in einfacher Ausfertigung abgefasst:
a) der Vertrag in schriftlicher Form wird im Büro des Auftragnehmers aufbewahrt, und
b) in elektronischer Form ist auf der offiziellen Webseite des Auftragnehmers im Internet untergebracht.
2. Die Änderungen, Ergänzungen und (oder) Anlagen zu diesem Vertrag werden einseitig von dem Auftragnehmer in einfacher Ausfertigung auf Papier und in einfacher Ausfertigung in elektronischer Form abgefasst, die auf der offiziellen Webseite im Internet veröffentlicht wird, und der Auftraggeber ist damit natürlich einverstanden.
3. Die Änderungen dieses Vertrags werden von dem Auftragnehmer in der Form der Neufassung des Vertrags abgefasst.
4. Sollte der Auftraggeber mit den neuen Bedingungen nicht einverstanden sein, hat er Recht vom Vertrag gemäß der Vertagsordnung und den Vertragsbedingungen zurückzutreten

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