Copyright
Das
Copyright [?k?pi?a?t] (engl. „Kopierrecht“, aus copy „Kopie“ und right „Recht“)
ist die angloamerikanische Bezeichnung f?r das Immaterialg?terrecht an
geistigen Werken. Es ist dem deutschen Urheberrecht ?hnlich, unterscheidet sich
jedoch in wesentlichen Punkten. Bereits der Ansatz ist ein anderer: W?hrend das
deutsche Urheberrecht den Urheber als Sch?pfer und seine ideelle Beziehung zum
Werk in den Mittelpunkt stellt, betont das Copyright den ?konomischen Aspekt.
Es dient vor allem dazu, wirtschaftliche Investitionen zu sch?tzen. Vor diesem
Hintergrund kommen das angloamerikanische und das kontinentaleurop?ische Recht
in zahlreichen Rechtsfragen zu unterschiedlichen Ergebnissen.
Im
Copyright des angloamerikanischen Rechtssystems werden im Gegensatz zum
kontinentaleurop?ischen Urheberrecht die Entscheidungs- und Verwertungsrechte
?ber ein Werk oft nicht dem Urheber (bspw. dem K?nstler) zugestanden, sondern
den wirtschaftlichen Rechteverwertern, zum Beispiel dem Verlag. Der Urheber
beh?lt dann eingeschr?nkte Veto-Rechte, die den Missbrauch des Copyrights
seitens der Rechteverwerter verhindern sollen.
?
Hauptartikel: Geschichte des Urheberrechts
In den USA
musste das Copyright bis vor einigen Jahren, im Gegensatz zum Urheberrecht in
Deutschland, explizit angemeldet werden (US Copyright Act 1909, Chapter 1 Sec.
11) und erlosch 75 Jahre nach der Eintragung in das zentrale
Copyright-Verzeichnis. Inzwischen gilt in den USA f?r neue Werke ein Schutz bis
70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bzw. 95 Jahre f?r Firmen (Copyright Term
Extension Act). Eine Anmeldung des Copyrights bei der „Library of Congress“ ist
f?r den Erwerb des Rechts nach aktueller Gesetzeslage nicht erforderlich, kann
aber z. B. bei der Geltendmachung von Schadensersatz vorteilhaft sein.
Am 28.
Oktober 1998 verabschiedete der US-Senat den heftig umstrittenen Digital
Millennium Copyright Act, der die Rechte der Copyright-Inhaber st?rken soll.
Dieser stellt eine Reaktion auf die durch das Internet und andere digitale
Technologien immer einfacher gewordene Reproduktion und Verbreitung von Werken dar.
Schreibweisen
Der
Copyright-Vermerk ist prim?r (vor allem) vom Rechteinhaber und nur sekund?r
(au?erdem) von Ort und Zeit (Zeitraum/Jahr/Datum) abh?ngig. Die Schreibweisen
lauten:
Copyright ©
Rechteinhaber, Ort Zeit(-raum)/Datum/Jahr (© Rechteinhaber, Ort
Zeit(-raum)/Datum/Jahr),
Copyright ©
Rechteinhaber, Zeit(-raum)/Datum/Jahr (© Rechteinhaber, Zeit(-raum)/Datum/Jahr)
respektive
Copyright ©
Rechteinhaber (© Rechteinhaber).
Als zu
vermeiden gilt:
Copyright ©
Ort Zeit(-raum)/Datum/Jahr by Rechteinhaber (© Ort Zeit(-raum)/Datum/Jahr by
Rechteinhaber)
Copyright ©
Zeit(-raum)/Datum/Jahr by Rechteinhaber (© Zeit(-raum)/Datum/Jahr by
Rechteinhaber)
Die
Erg?nzung Copyright vor © ist empfehlenswert, da sie das Erkennen von
Copyrights verdeutlicht oder sogar erleichtert und f?r Unversierte auch eine
Hilfe sein kann.
Selbiges
(s. o.) gilt f?r den Tontr?ger-Vermerk ?.
Copyright-Vermerk
Der
Copyright-Vermerk (Symbol: ©, behelfsweise auch: (C) oder f?lschlicher: (c),
meist gefolgt vom Rechteinhaber und einer Jahresangabe) oder auch
Urheberrechtshinweis stammt urspr?nglich aus dem angloamerikanischen Recht. Mit
ihm soll der Nutzer eines urheberrechtlichen Werks auf das Bestehen von
Urheberrechten hingewiesen werden. Hintergrund ist die alte Rechtslage des
US-amerikanischen Copyright, nach der Rechte an einem Werk erl?schen konnten,
wenn es nicht mit einem Copyright-Vermerk versehen war (wie im Falle des Filmes
Die Nacht der lebenden Toten von 1968). Nach dem Beitritt der USA zum
internationalen Berner ?bereinkommen zum Schutz von Werken der Literatur und
Kunst (RB?) im Jahr 1989 ist der Copyright-Vermerk heute nicht mehr notwendig,
kann aber nach eigenem Ermessen gesetzt werden.
Im
deutschen Recht entstehen Urheberrechte automatisch mit der Schaffung eines
Werks. Ein Copyright-Vermerk ist nicht erforderlich. Der Hauptzweck des
Vermerks liegt in der ?bermittlung der Aussage, dass jemand Urheberrechte f?r
sich oder andere reklamiert. Der Vermerk selbst f?hrt jedoch nicht zum Bestehen
von Urheberrechten. Ob ein Werk urheberrechtlich gesch?tzt ist, bestimmt sich
allein nach dem Gesetz. Dazu ist zum Beispiel eine ausreichende Sch?pfungsh?he
notwendig. Weitere Bedeutung kann der Copyright-Vermerk dadurch erlangen, dass
ein angegebenes Datum unter Umst?nden R?ckschl?sse auf den Ablauf der
Schutzfrist erlaubt. Allerdings bemisst sich die Schutzfrist nur in wenigen
F?llen nach dem Datum der Ver?ffentlichung. Schlie?lich k?nnen Vermerke im
Rahmen der Beweissicherung n?tzlich sein. Die Kennzeichnung fremder Werke mit
eigenem Copyright-Vermerk kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen.
Erzeugung
des Zeichens am Computer
Das
©-Zeichen hat die Unicode-Repr?sentation U + 00A9. In Windows kann es mit den
Tastenkombinationen Alt + 0169 oder Alt + 184 auf dem Ziffernblock erzeugt
werden. In g?ngigen Textverarbeitungsprogrammen kann man auch ein kleines c
einklammern, dies wird dann durch das ©-Zeichen ersetzt. Auf Apple Macintosh OS
X wird das Zeichen mit Alt + c erzeugt, in Microsoft Word mit Alt Gr + c.
Unter Linux
gibt es mehrere Wege der Erzeugung. Das Zeichen tr?gt die Bezeichnung copyright
und kann normalerweise mit xmodmap belegt werden. Es bietet sich an, es auf
eine Mode_switch-Kombination zu legen, also eine Tastenkombination, welche eine
Umschalttaste enth?lt. Ist eine Compose-Taste (Multi_key) eingerichtet, so
l?sst es sich ?ber Composeoc generieren. Weiterhin erscheint das Zeichen durch
Eingabe der Tastenkombination ShiftAlt Grc.
In HTML
gibt es ein eigenes Character Entity f?r das ©-Zeichen. Es wird mittels der
Zeichenfolge © erzeugt.
?-Vermerk
f?r Tontr?ger
?
Bei
Tontr?gern und Filmen wird h?ufig auch noch ein ?-Vermerk – an einigen Stellen
auch: (P) bzw. konfuser: (p) – angegeben, z. B.:
? Urheber,
Ort Zeit(-raum)/Datum/Jahr (? Urheber, Ort Zeit(-raum)/Datum/Jahr),
Copyright ©
& ? Urheber, Ort Zeit(-raum)/Datum/Jahr (© & ? Urheber, Ort
Zeit(-raum)/Datum/Jahr) oder
Copyright ©
Urheber, Ort Zeit(-raum)/Datum/Jahr (© Urheber, Ort Zeit(-raum)/Datum/Jahr).
Das P steht
f?r phonogram (zu deutsch: „Phonogramm“ bzw. „Fonogramm“ rsp.
„Tonaufzeichnung“). Der ?-Vermerk ist in einigen L?ndern (nicht in Deutschland)
erforderlich, um Tontr?gerherstellerrechte geltend machen zu k?nnen. Das sind
so genannte Leistungsschutzrechte. Gesch?tzt werden sollen dabei nicht
k?nstlerische, sondern wirtschaftlich aufwendige Leistungen des
Tontr?gerherstellers. Nur die erste Aufnahme auf einem Tontr?ger ist Gegenstand
des Schutzes (z. B.: das Masterband). Im deutschen Recht finden sich
entsprechende Regelungen in §§ 85 f. UrhG.
Vom Recht
des Tontr?gerherstellers zu unterscheiden sind Urheberrechte an den
Kompositionen, Liedtexten oder der grafischen Gestaltung des Covers. Bei
Bildtontr?gern greift auch das Leistungsschutzrecht des Filmherstellers, im
deutschen Recht nach § 94 UrhG.
Ewiges
Copyright und ewiger Anspruch auf Lizenzgeb?hren ohne Copyright
Laut einem
englischen Gesetz (Section 301, Copyright, Designs and Patents Act 1988) m?ssen
f?r Peter Pan auch nach Ablauf des Copyrights Lizenzgeb?hren zu Gunsten des
Great Ormond Street Hospital Children’s Charity bezahlt werden, sofern keine
anderweitige Vereinbarung mit dem Lizenzgeb?hrenanspruchinhaber besteht.[1]
Die in
Gro?britannien heute noch gedruckten Ausgaben der erstmals 1611 erschienenen,
K?nig Jakob I. von England gewidmeten Bibel?bersetzung (King-James-Bibel)
tragen den Vermerk: All rights are vested in the Crown in the United Kingdom
and controlled by Royal Letters Patent.
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SciReg erstellt Registrierungsdatensätze ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen. Das Unternehmen überprüft weder die Identität des Kunden noch die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit, Eigentumslage, Originalität, Echtheit oder den rechtlichen Status der eingereichten Materialien unabhängig.
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14. Gewährleistungsausschluss
DER DIENST WIRD „WIE BESEHEN“ UND „WIE VERFÜGBAR“ BEREITGESTELLT.
SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, SCHLIESST DAS UNTERNEHMEN SÄMTLICHE AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN, GESETZLICHEN ODER SONSTIGEN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, RECHTSINHABERSCHAFT, NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, RICHTIGKEIT, ZUVERLÄSSIGKEIT ODER VERFÜGBARKEIT.
DAS UNTERNEHMEN GEWÄHRLEISTET NICHT, DASS:
- DER DIENST OHNE UNTERBRECHUNG FUNKTIONIERT;
- DER DIENST FEHLERFREI IST;
- MÄNGEL BEHOBEN WERDEN;
- DER DIENST JEDERZEIT VERFÜGBAR IST;
- DER DIENST DEN ERWARTUNGEN ODER BESONDEREN ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ENTSPRICHT.
15. Haftungsbeschränkung
SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, HAFTEN SOLCITY NAV, LLC, DEREN EIGENTÜMER, GESCHÄFTSFÜHRER, LEITENDE ANGESTELLTE, MITARBEITER, AUFTRAGNEHMER, BEAUFTRAGTE UND VERBUNDENE UNTERNEHMEN NICHT FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE, FOLGE- ODER STRAFSCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENEN GEWINN, DATENVERLUST, GESCHÄFTSVERLUST, VERLUST VON FIRMENWERT ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN, DIE AUS DER NUTZUNG DES DIENSTES ENTSTEHEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
DAS UNTERNEHMEN HAFTET NICHT FÜR VERLUSTE ODER SCHÄDEN, DIE ENTSTEHEN AUS:
- VON KUNDEN BEREITGESTELLTEN INFORMATIONEN;
- UNBEFUGTEM ZUGRIFF AUF KUNDENKONTEN;
- HANDLUNGEN DRITTER;
- INTERNETAUSFÄLLEN;
- EREIGNISSEN HÖHERER GEWALT;
- VIREN ODER ANDERER SCHÄDLICHER SOFTWARE, DIE NICHT DURCH GROBE FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSÄTZLICHES FEHLVERHALTEN DES UNTERNEHMENS VERURSACHT WURDEN.
SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG DES UNTERNEHMENS AUS EINEM ANSPRUCH IM ZUSAMMENHANG MIT DEM DIENST NICHT DEN GESAMTBETRAG, DEN DER KUNDE FÜR DIE REGISTRIERUNG GEZAHLT HAT, AUF DER DER ANSPRUCH BERUHT.
16. Freistellung
Der Kunde verpflichtet sich, SolCity Nav, LLC sowie deren Eigentümer, Geschäftsführer, leitende Angestellte, Mitarbeiter, Auftragnehmer und verbundene Unternehmen gegen sämtliche Ansprüche, Verbindlichkeiten, Schäden, Verluste, Kosten, Aufwendungen und angemessenen Rechtsanwaltsgebühren zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten, die entstehen aus:
- der Nutzung des Dienstes durch den Kunden;
- den eingereichten Materialien;
- einem Verstoß gegen diese Bedingungen;
- einem Verstoß gegen geltendes Recht;
- der Verletzung von Rechten Dritter.
17. Sperrung und Kündigung
Das Unternehmen kann jedes Konto oder jede Registrierung jederzeit sperren, einschränken oder kündigen, wenn es vernünftigerweise davon ausgeht, dass:
- gegen diese Bedingungen verstoßen wurde;
- gegen geltendes Recht verstoßen wurde;
- die fortgesetzte Nutzung des Dienstes das Unternehmen rechtlichen oder finanziellen Risiken aussetzen kann;
- betrügerische oder missbräuchliche Aktivitäten stattgefunden haben.
Die Kündigung eines Kontos berührt nicht die Rechte und Pflichten, die vor der Kündigung entstanden sind.
Das Unternehmen kann Registrierungsdatensätze aufbewahren, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder zur Beilegung von Streitigkeiten, Betrugsprävention, Sicherheit oder für legitime geschäftliche Zwecke erforderlich ist.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Bedingungen unterliegen dem Recht des US-Bundesstaates Delaware und sind nach diesem auszulegen, ohne Berücksichtigung seiner kollisionsrechtlichen Grundsätze.
Alle Klagen, die sich aus diesen Bedingungen oder dem Dienst ergeben oder damit zusammenhängen, sind ausschließlich vor den Staats- oder Bundesgerichten im US-Bundesstaat Delaware zu erheben. Der Kunde unterwirft sich unwiderruflich der Zuständigkeit dieser Gerichte.
19. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam.
20. Gesamte Vereinbarung
Diese Bedingungen bilden zusammen mit allen sonstigen vom Unternehmen veröffentlichten rechtlichen Richtlinien die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und SolCity Nav, LLC in Bezug auf den Dienst und ersetzen sämtliche früheren Absprachen zum selben Gegenstand.
21. Kontaktinformationen
SolCity Nav, LLC
651 North Broad Street
Middletown, Delaware 19709
Vereinigte Staaten
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